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Aufenthaltsabgabe

Kleine Ursache, große Wirkung!

Die Aufenthaltsabgabe (im Alltag auch Kur-, Orts-,Nächtigungs- oder Gästetaxe genannt) wird in allen österreichischen Bundes- und in unseren europäischen Nachbarländern eingehoben. Mit der Aufenthaltsabgabe werden in Tirol insbesondere infrastrukturelle Einrichtungen finanziert, erhalten und betrieben, welche nicht nur unseren Gästen, sondern auch der Tiroler Bevölkerung zugute kommen und die Lebensqualität insgesamt steigern.
 
Die Tourismusverbände betreuen etwa tausende Kilometer Langlaufloipen, Mountainbike-, Spazier und Wanderwege und sie sind bei zahlreichen Einrichtungen als Finanzierungspartner beteiligt (Liftanlagen, Hallenbäder, Tennishallen etc.)

In der Ferienregion Hohe Salve wird die Aufenthaltsabgabe folgendermaßen vorgeschrieben:

Hopfgarten im Brixental€ 1,25
Kelchsau€ 1,25
Itter€ 1,00
Wörgl-Angerberg-Angath-Mariastein€ 1,00
Kirchbichl€ 1,00
 
Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden sind nicht abgabepflichtig.